Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
von Cospowers
A. Allgemeiner Teil
- Geltungsbereich, Abweichungen, Schriftform
1.1 Für alle unsere Lieferungen, Leistungen und Zahlungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen. Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, ohne dass sie erneut vereinbart werden müssen.
1.2 Für Verträge mit unserer Muttergesellschaft oder anderen Tochterunternehmen von Cospowers GmbH gelten jeweils die spezifischen Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen dieser Gesellschaften. Eine Übersicht dazu finden Sie auf unserer Website unter https://www.cospowers.eu/agb.
1.3 Diese Bedingungen richten sich ausschließlich an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Unternehmer ist eine Person oder Gesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.4 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden sind nur verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen. Solche Bedingungen gelten nur für den jeweiligen Einzelvertrag.
1.5 Änderungen oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen bedürfen der Schriftform, ebenso wie die Abweichung vom Erfordernis der Schriftform selbst.
1.6 Soweit in diesen Bedingungen die Schriftform vorgesehen ist, kann diese auch durch Telefax oder E-Mail erfüllt werden, sofern nichts anderes geregelt ist. Dies gilt nicht für individuell ausgehandelte Verträge, die diese Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen enthalten.
- Angebote und Vertragsschluss
2.1 Unsere Angebote sind unverbindlich, es sei denn, sie enthalten ausdrücklich eine Bindungsfrist.
2.2 Angaben zu Liefergegenständen (wie Maße, Gewicht, technische Daten) sowie Abbildungen und Zeichnungen dienen nur der Beschreibung und sind nicht als garantierte Eigenschaften zu verstehen, sofern nicht anders vereinbart. Abweichungen im Rahmen handelsüblicher Toleranzen, rechtlicher Vorgaben oder technischer Verbesserungen sind zulässig, solange die Eignung für den vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigt wird.
2.3 Bestellungen oder Änderungen von Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn wir sie schriftlich bestätigen oder durch Lieferung oder Rechnungsstellung annehmen. Der Kunde muss eventuellen Einwendungen gegen die Bestätigung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Werktagen, widersprechen. Andernfalls gilt die Bestätigung als akzeptiert.
2.4 Es liegt in der Verantwortung des Kunden, seine Bestellung sowie die Vertragsunterlagen eigenständig auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Eignung für den vorgesehenen Zweck zu prüfen.
2.5 Für Abrufverträge wird eine Liefermenge vereinbart, die der Kunde innerhalb eines festgelegten Zeitraums abrufen kann. Die Abrufe müssen spätestens sechs Wochen vor dem gewünschten Liefermonat bei uns eingehen.
- Zahlungs- und Preisregelungen; Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
3.1 Unsere Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie exklusive Verpackungs- und Versandkosten ab Werk. Zölle, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde.
3.2 Die in unseren Auftragsbestätigungen genannten Preise gelten für den dort aufgeführten Liefer- und Leistungsumfang. Zusätzliche oder abweichende Leistungen werden separat berechnet.
3.3 Zahlungen sind ohne Abzüge und innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten. Akzeptiert werden Zahlungen per Überweisung oder bar. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, gesetzliche Verzugszinsen zu berechnen und weitere rechtliche Schritte einzuleiten.
3.4 Der Kunde kann Ansprüche nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn seine Forderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder aus dem gleichen Vertragsverhältnis entstanden ist.
3.5 Wir behalten uns das Recht vor, unsere Forderungen mit Gegenforderungen des Kunden aufzurechnen.
3.6 Für Dienstleistungen wie Montage, Wartung oder Reparaturarbeiten berechnen wir die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Stundensätze und Materialkosten. Arbeiten, die außerhalb der regulären Arbeitszeiten erfolgen, wie Nacht-, Wochenend- oder Feiertagsdienste, werden zu den bei uns geltenden Zuschlägen berechnet. Reise- und Wartezeiten gelten als Arbeitszeit, Reisekosten sowie Übernachtungskosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Auf Wunsch stellen wir unsere aktuelle Preisliste zur Verfügung.
3.7 Rechnungen können per E-Mail als elektronisches Dokument (z. B. PDF) übermittelt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Nach unserem Ermessen können Rechnungen auch in Papierform verschickt werden.
- Lieferung, Risikoübergang, Verzögerungen, Nichtverfügbarkeit, Annahmeverzug
4.1 Unsere Lieferungen erfolgen ab Werk gemäß den Incoterms 2020 (FCA).
4.2 Selbst wenn wir den Versand auf eigene Kosten übernehmen, geht das Risiko mit Übergabe der Ware an den Spediteur auf den Kunden über. Verzögert sich der Versand durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, geht das Risiko ab der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
4.3 Die Lieferfrist beginnt mit der Bestätigung des Auftrags und, bei Montage- oder Reparaturleistungen, mit der Bereitstellung der erforderlichen Geräte durch den Kunden.
4.4 Die Einhaltung von Lieferfristen setzt voraus, dass der Kunde alle erforderlichen Mitwirkungen und Zahlungen erbracht hat. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, verlängern sich die Lieferfristen entsprechend.
4.5 Sollte eine vereinbarte Lieferfrist aufgrund unvorhersehbarer Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, nicht eingehalten werden können, informieren wir den Kunden unverzüglich und teilen, soweit möglich, eine neue Lieferfrist mit. Sollte die Leistung auch zu diesem Zeitpunkt nicht verfügbar sein, behalten wir uns vor, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Zahlungen des Kunden werden in diesem Fall unverzüglich erstattet.
4.6 Teillieferungen sind zulässig, wenn sie für den Kunden zumutbar sind und die Lieferung der restlichen Ware sichergestellt ist.
4.7 Wir behalten uns vor, Lieferungen zurückzuhalten, wenn offene Forderungen des Kunden aus anderen Geschäften bestehen.
4.8 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware zum vereinbarten Termin anzunehmen. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, Lagerkosten zu berechnen oder den Vertrag nach Fristsetzung zu kündigen.
4.9 Für Werkleistungen ist der Kunde verpflichtet, notwendige Hilfsmittel (z. B. Strom) kostenfrei bereitzustellen und bauliche Voraussetzungen vor Montagebeginn zu schaffen. Weitere notwendige Geräte wie Gabelstapler oder Rampen müssen auf Kosten des Kunden organisiert werden.
- Höhere Gewalt
5.1 Sollten unsere Lieferungen oder Leistungen durch höhere Gewalt verhindert, eingeschränkt oder beeinträchtigt werden, sind wir für die Dauer und den Umfang der Auswirkung von unseren vertraglichen Verpflichtungen entbunden. Dies gilt auch, wenn wir uns bereits im Verzug befinden.
5.2 Unter höherer Gewalt verstehen wir Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen und die unsere Fähigkeit zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten ganz oder teilweise einschränken. Dazu zählen insbesondere Brände, Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Epidemien, Streiks, zivile Unruhen, kriegerische oder terroristische Konflikte sowie behördliche Anordnungen oder unverschuldete Betriebsstörungen. Dasselbe gilt, wenn für die Erfüllung der Lieferung erforderliche Genehmigungen Dritter trotz rechtzeitiger Beantragung nicht rechtzeitig bei uns eingehen.
5.3 Falls solche Ereignisse die Erbringung der Lieferung oder Leistung erheblich erschweren oder unmöglich machen und die Beeinträchtigung nicht nur vorübergehend ist, behalten wir uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. Ist die Behinderung lediglich vorübergehend, verlängern sich die Liefer- und Leistungsfristen oder verschieben sich die Termine entsprechend um die Dauer der Beeinträchtigung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Sollte dem Kunden die Annahme der Lieferung oder Leistung aufgrund der Verzögerung nicht mehr zumutbar sein, hat er das Recht, durch eine unverzügliche schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten.
- Eigentumsvorbehalt
6.1 Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren („Vorbehaltsware“) bis zur vollständigen Begleichung aller bestehenden und zukünftigen Forderungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung, einschließlich Nebenforderungen, vor. Im Falle eines Kontokorrents dient der Eigentumsvorbehalt der Sicherung der Saldoforderung.
6.2 Der Kunde darf die Vorbehaltsware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs weiterverkaufen. Bereits mit Abschluss des Kaufvertrags tritt der Kunde die daraus entstehenden Forderungen inklusive aller Nebenrechte an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.
6.3 Der Eigentumsvorbehalt umfasst auch die Produkte, die durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung unserer Ware entstehen. In diesem Fall gelten wir als Hersteller. Bleibt bei der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, erwerben wir Miteigentum entsprechend dem Verhältnis der Rechnungswerte der beteiligten Waren. Für die entstehenden Produkte gelten dieselben Regelungen wie für die Vorbehaltsware.
6.4 Die Vorbehaltsware darf weder verpfändet noch als Sicherheit übereignet werden. Der Kunde ist verpflichtet, uns über Zugriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, unverzüglich schriftlich zu informieren. Er hat dabei die Rechte des Eigentumsvorbehalts durch einen sofortigen Widerspruch gegenüber den Dritten zu schützen.
6.5 Im Falle eines Zahlungsverzugs sind wir berechtigt, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.
6.6 Wir verpflichten uns, Vorbehaltsware oder abgetretene Forderungen freizugeben, sofern der realisierbare Wert der Sicherheiten 110 % der gesicherten Forderungen übersteigt. Die Freigabe erfolgt durch Übereignung oder Rückabtretung.
6.7 Der Kunde trägt die Kosten für die Rücknahme und Verwertung der Vorbehaltsware. Diese Kosten betragen pauschal 5 % des Verwertungserlöses inklusive Umsatzsteuer, es sei denn, wir weisen höhere Kosten nach oder der Kunde weist nach, dass geringere oder keine Kosten entstanden sind.
- Gewährleistung
7.1 Umfang
7.1.1 Beschaffenheit und Eigenschaften
Wir garantieren, dass unsere Lieferungen und Leistungen den in unseren Angeboten oder den schriftlich vereinbarten technischen Spezifikationen angegebenen Eigenschaften entsprechen.
7.1.2 Leistungen nach Kundenspezifikationen
Erfolgen Leistungen basierend auf Spezifikationen und Vorgaben des Kunden, übernehmen wir lediglich die Gewähr dafür, dass die Ausführung gemäß den Angaben des Kunden erfolgt ist. Für die Richtigkeit der Konstruktion, Zusammensetzung oder Gestaltung übernehmen wir keine Haftung.
7.1.3 Abweichungen
Abweichungen in Maß, Gewicht oder Qualität, die handelsüblich sind oder den Toleranzen gemäß ÖNORM, EN oder DIN entsprechen, gelten als vertragsgemäß und stellen keinen Mangel dar. Eine fehlende Eignung für einen vom Kunden gewünschten Verwendungszweck stellt nur dann einen Mangel dar, wenn wir diese Eignung ausdrücklich bestätigt haben.
7.1.4 Verarbeitungshinweise und Anleitungen
Wir gewährleisten die Richtigkeit unserer Verarbeitungshinweise, Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen sowie unserer Beratung. Die Einhaltung gesetzlicher oder anderer Vorschriften bei der Verwendung des Liefergegenstands und dessen Prüfung auf den vorgesehenen Zweck obliegt jedoch allein dem Kunden. Für abweichende Hinweise übernehmen wir nur dann Gewähr, wenn wir diese zuvor ausdrücklich schriftlich, per Fax oder E-Mail bestätigt haben.
7.1.5 Gesetzliche Anforderungen
Unsere Produkte erfüllen, soweit erforderlich, die gesetzlichen Vorgaben der Europäischen Union (EU). Eine Konformität mit gesetzlichen Anforderungen außerhalb der EU garantieren wir nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
7.1.6 Instandsetzung und Instandhaltung
Bei Reparatur- und Wartungsarbeiten beschränkt sich unsere Gewährleistung ausschließlich auf die erbrachten Leistungen.
7.1.7 Gesamtfunktion von Anlagen
Für die einwandfreie Funktion von Anlagen, Maschinen, Software oder ähnlichem, deren Komponenten nicht ausschließlich von uns stammen, übernehmen wir nur dann Gewähr, wenn wir uns ausdrücklich dazu verpflichtet haben, die vollständige Funktionalität sicherzustellen, und wenn Fehler nicht auf falschen oder unvollständigen Angaben des Kunden beruhen.
7.1.8 Digitale Elemente und Aktualisierungen
Bei Waren mit digitalen Elementen oder der Lieferung digitaler Produkte besteht für uns keine Verpflichtung, diese zu aktualisieren. Sollte der Kunde solche Waren oder Produkte an einen Verbraucher weiterverkaufen, sorgen wir jedoch dafür, dass dem Verbraucher während eines angemessenen Zeitraums notwendige Updates bereitgestellt werden, um die Vertragsmäßigkeit zu gewährleisten. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, den Verbraucher entsprechend über diese Aktualisierungen zu informieren.
7.1.9 Software
Für Software gelten ergänzend die im speziellen Abschnitt aufgeführten Bestimmungen (siehe Abschnitt B. I.).
7.2 Mängelanzeige und Beweislast
7.2.1 Prüfung und Anzeige von Mängeln
Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Waren oder erbrachten Leistungen unmittelbar nach Erhalt oder Abnahme gründlich zu prüfen. Offensichtliche Mängel gelten als akzeptiert, wenn der Kunde diese nicht unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Werktagen (Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Standort des Kunden) nach der Lieferung schriftlich bei uns meldet.
Verborgene Mängel sind ebenfalls unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Werktagen nach deren Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Sollte der Mangel bei ordnungsgemäßer Nutzung früher erkennbar gewesen sein, beginnt die Frist zur Mängelanzeige ab diesem früheren Zeitpunkt. Für Waren, die für den Einbau oder eine Weiterverarbeitung bestimmt sind, ist die Prüfung in jedem Fall vor dem Einbau oder der Verarbeitung durchzuführen.
7.2.2 Inhalt der Mängelanzeige
Eine Mängelanzeige muss folgende Angaben enthalten: Nummer und Datum der Auftragsbestätigung, des Lieferscheins oder der Rechnung sowie die Fabrikations- und Kommissionsnummer. Darüber hinaus ist genau anzugeben, welche Waren oder Leistungen betroffen sind, welche Mängel vorliegen und unter welchen Bedingungen diese aufgetreten sind. Jeder Mangel muss präzise beschrieben werden.
7.2.3 Kosten bei unbegründeten Beanstandungen
Sollte sich eine Mängelanzeige als unbegründet herausstellen und hätte der Kunde dies erkennen können oder müssen, ist er verpflichtet, die durch die Überprüfung entstandenen Kosten zu erstatten.
7.2.4 Gesetzliche Vorschriften
Die handelsrechtlichen Verpflichtungen zur Untersuchung und Mängelanzeige bleiben hiervon unberührt.
7.2.5 Beweislast
Der Kunde trägt die Verantwortung, nachzuweisen, dass Mängel, die innerhalb der Gewährleistungsfrist festgestellt wurden, bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs bestanden haben.
7.3 Gewährleistungsfristen
7.3.1 Allgemeine Verjährungsfrist
Sofern im besonderen Teil keine abweichenden Fristen genannt oder keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden, beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden wegen Mängeln zwölf Monate ab Lieferung oder, wenn eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Dies gilt nicht für die in Ziffer 7.3.3 genannten Ansprüche.
7.3.2 Freiwillige Materialbereitstellung
Für einen weiteren Zeitraum von zwölf Monaten (beginnend mit dem 13. Monat bis zum Ende des 24. Monats ab Lieferung oder Abnahme) stellen wir dem Kunden als freiwillige Leistung kostenlos das Material zur Verfügung, das zur Behebung eventueller Mängel erforderlich ist. Diese Bereitstellung führt jedoch weder zu einer Unterbrechung noch zu einem Neubeginn der Verjährungsfrist der in Ziffer 7.3.1 genannten Ansprüche.
7.3.3 Besondere Verjährungsvorschriften
Ansprüche auf Schadensersatz, die aus Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit resultieren, oder Ansprüche wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen unsererseits oder durch unsere Erfüllungsgehilfen sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, verjähren gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
7.4 Gewährleistungsansprüche
7.4.1 Nachbesserung oder Ersatzlieferung
Bei Mängeln haben wir das Recht, nach unserer Wahl entweder den Mangel zu beheben (Nachbesserung) oder eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Dieses Recht auf Nacherfüllung bleibt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bestehen. Sollte die Nacherfüllung scheitern, unzumutbar sein oder von uns verweigert werden, kann der Kunde den Kaufpreis mindern oder, bei wesentlichen Mängeln, vom Vertrag zurücktreten. Liegt ein Verschulden unsererseits vor, kann der Kunde unter den Bedingungen der Ziffer 9 Schadensersatz fordern.
7.4.2 Unterstützung bei der Nacherfüllung
Der Kunde ist verpflichtet, uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, die zur Nacherfüllung notwendig sind. Insbesondere muss er uns die beanstandete Ware zur Prüfung und gegebenenfalls Nachbesserung nach Absprache zusenden oder übergeben. Bei einer Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, die mangelhafte Ware gemäß den gesetzlichen Vorgaben an uns zurückzugeben.
7.4.3 Zahlungspflicht während der Nacherfüllung
Wir können die Durchführung der Nacherfüllung davon abhängig machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis begleicht. Der Kunde hat jedoch das Recht, einen angemessenen Teil des Kaufpreises in Relation zum Mangel zurückzubehalten.
7.5 Ausschluss der Gewährleistung
7.5.1 Einschränkungen der Gewährleistung
Gewährleistungsansprüche des Kunden entfallen, wenn die von uns bereitgestellten oder auf Anfrage erhältlichen Einbau-, Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen nicht befolgt wurden. Gleiches gilt, wenn die Montage nicht fachgerecht und normkonform, insbesondere nicht durch einen qualifizierten Fachbetrieb, durchgeführt wurde.
Darüber hinaus besteht kein Gewährleistungsanspruch, wenn ohne unsere Zustimmung Reparaturen oder andere Arbeiten an der gelieferten Ware oder Leistung vorgenommen wurden, wenn der Gegenstand unsachgemäß bedient, verwendet oder trotz defekter Schutzeinrichtungen betrieben wurde. Auch bei einer Nutzung, die entgegen unseren Anweisungen oder für nicht vorgesehene Zwecke erfolgt, entfällt die Gewährleistung.
Ebenfalls ausgeschlossen ist die Gewährleistung, wenn die Mängel auf äußere Einflüsse wie Fremdkörper, chemische Substanzen, Überspannungen, das Verhalten Dritter oder auf höhere Gewalt zurückzuführen sind.
7.5.2 Gebrauchte Waren
Falls im Einzelfall eine Lieferung gebrauchter Waren vereinbart wurde, erfolgt diese unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.
7.6 Rückgriffsrechte
7.6.1 Gesetzliche Rückgriffsrechte
Die gesetzlichen Rückgriffsrechte des Kunden bleiben uneingeschränkt bestehen.
7.6.2 Einschränkung der Rückgriffsrechte
Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns bestehen jedoch nur, wenn der Kunde mit seinem Abnehmer keine Vereinbarungen getroffen hat, die über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehen.
- Besondere Regelungen für Garantien
8.1 Für einige unserer Produkte und Dienstleistungen geben wir gegenüber Endkunden Garantien ab, die auf einer gesonderten Vereinbarung basieren. Diese Garantien berühren oder beschränken jedoch nicht unsere gesetzlichen Gewährleistungspflichten, wie sie in diesen Bedingungen festgelegt sind.
- Haftung
9.1 Haftungsbeschränkung bei leichter Fahrlässigkeit
Unsere Haftung für Schäden und Ersatz von Aufwendungen aufgrund leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, insbesondere bei der Verletzung von Pflichten aus dem Vertragsverhältnis oder bei unerlaubten Handlungen. Dies gilt nicht, wenn wir eine wesentliche Vertragspflicht verletzt haben – also eine Verpflichtung, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags von grundlegender Bedeutung ist und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. In diesem Fall ist unsere Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, der bei Vertragsabschluss unter Berücksichtigung der bekannten Umstände vorhersehbar war.
9.2 Hinweis auf ungewöhnlich hohe Schäden
Der Kunde ist verpflichtet, uns bei der Bestellung ausdrücklich und schriftlich auf das Risiko außergewöhnlich hoher Schäden hinzuweisen. Andernfalls haften wir nicht für solche Schäden. Als ungewöhnlich hoch gelten insbesondere Schäden, die entstehen, weil sich der Kunde gegenüber Dritten zu Vertragsstrafen, Schadenspauschalen oder ähnlichen Zahlungen verpflichtet hat, die im Zusammenhang mit unseren Leistungen stehen.
9.3 Unbeschränkte Haftung
Unsere Haftung bleibt uneingeschränkt für Schäden aus Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit, für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, für das Fehlen garantierter Eigenschaften sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.4 Haftung zugunsten Dritter
Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten in gleichem Maße zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
- Rechte am geistigen Eigentum
10.1 Eigentum an geistigem Eigentum
Alle Rechte an geistigem Eigentum, einschließlich Urheberrechte, Marken, Patente, Gebrauchsmuster, Designs, Know-how sowie Betriebsgeheimnisse, die in Zusammenhang mit unseren Produkten, Dienstleistungen und deren Herstellungsprozessen stehen, gehören ausschließlich uns oder unseren Lizenzgebern. Dies umfasst auch nicht geschützte Erfindungen, Pläne, Skizzen, Software (einschließlich Quell- und Objektcode sowie Dokumentation), Zeichnungen, Handbücher, Berechnungen, Prototypen, Kataloge und andere technische Unterlagen. Der Kunde erhält lediglich das Recht, den Vertragsgegenstand im vereinbarten Umfang zu nutzen.
10.2 Schutz von Unterlagen und Hilfsmitteln
Wir behalten uns uneingeschränkt das Eigentum und die Urheberrechte an allen Angeboten, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen vor. Diese dürfen ohne unsere Zustimmung weder Dritten zugänglich gemacht noch für andere Zwecke verwendet werden. Falls kein Auftrag erteilt wird, sind die genannten Unterlagen auf unser Verlangen unverzüglich zurückzugeben oder zu vernichten.
10.3 Rechte an Entwicklungen und Leistungen
Alle Rechte an Entwicklungen, Ergebnissen, Erkenntnissen oder Erfindungen, die im Rahmen unserer Leistungen entstehen, verbleiben vollständig bei uns – auch wenn die Arbeiten auf Kundenspezifikationen basieren oder der Kunde einen Beitrag dazu leistet. Entstehende Rechte des Kunden werden automatisch auf uns übertragen, sodass wir alleiniger Inhaber und Nutzungsberechtigter dieser Rechte sind.
- Vertraulichkeit
11.1 Die Inhalte unserer Angebote sind streng vertraulich zu behandeln. Jegliche Weitergabe, sei es aktiv oder passiv, sowohl des gesamten Inhalts als auch von Teilen davon, bedarf unserer ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung im Voraus. Dies gilt ebenso für sämtliche Inhalte der Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden.
11.2 Der Kunde räumt uns bis auf Widerruf das Recht ein, ihn in öffentlich zugänglichen Medien, insbesondere im Internet, als Referenzkunden zu nennen.
- Gesundheit und Sicherheit
12.1 Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche gesetzlichen sowie vertraglich oder anderweitig vorgeschriebenen Regelungen einzuhalten, die die Gesundheit und Sicherheit aller Personen betreffen, die im Rahmen der Auftragsdurchführung tätig sind. Darüber hinaus stellt der Kunde sicher, dass während der gesamten Dauer der Leistungserbringung keine Gefährdung für unser Personal oder für das Personal unserer Nachunternehmer oder Lieferanten besteht, wenn diese beim Kunden oder in dessen Verantwortungsbereich tätig sind.
12.2 Sollten die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sein oder sich eine unmittelbare oder mittelbare Gefährdung abzeichnen, behalten wir uns das Recht vor, unser Personal sowie das Personal unserer Nachunternehmer oder Lieferanten von den Einsatzorten zurückzuziehen – auch kurzfristig und ohne Vorankündigung. Jegliche Gefährdung stellt eine dem Kunden zurechenbare Beeinträchtigung oder Unterbrechung dar. Während der Dauer dieser Beeinträchtigung oder Unterbrechung sind wir von unseren vertraglichen Verpflichtungen befreit und vom Kunden schad- und klaglos zu halten.
- Datenschutz
Personenbezogene Daten werden von uns gemäß unserer Datenschutzerklärung verarbeitet. Diese finden Sie unter: https://www.cospowers.eu/datenschutzerklaerung.
- Anwendbares Recht und Streitbeilegung
14.1 Für alle vertraglichen Vereinbarungen gilt ausschließlich deutsches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
14.2 Hat der Kunde seinen Sitz in der Europäischen Union, Norwegen, Island oder der Schweiz, gilt: Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, oder verfügt er in der Bundesrepublik Deutschland über keinen allgemeinen Gerichtsstand, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis unser Geschäftssitz oder, nach unserer Wahl, der Sitz des Kunden.
14.3 Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb der Europäischen Union, Norwegen, Island oder der Schweiz, gilt: Sämtliche Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ergeben, einschließlich Fragen zu dessen Gültigkeit, Verletzung, Beendigung oder Nichtigkeit, werden abschließend nach der Schiedsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) entschieden, unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs. Die Anzahl der Schiedsrichter richtet sich nach Ziff. 10.2 der DIS-Schiedsgerichtsordnung (2018). Der Schiedsort ist unser Geschäftssitz, und die Verfahrenssprache ist Deutsch.
- Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen ungültig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen, ungültigen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung möglichst nahekommt und rechtswirksam ist. Gleiches gilt im Falle von Regelungslücken.
B. Besonderer Teil
Der besondere Teil dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen ergänzt die Regelungen des allgemeinen Teils für spezifische Bereiche.
I. Besondere Bestimmungen für Software
16. Leistungsumfang, Systemanforderungen, Auftragsverarbeitung
16.1 Der Funktionsumfang der Software ist abschließend in der jeweiligen Leistungsbeschreibung und/oder Benutzerdokumentation festgelegt.
16.2 Die Software wird dem Kunden ausschließlich im Objektcode zur Verfügung gestellt. Die dazugehörige Benutzerdokumentation kann nach unserem Ermessen auch digital bereitgestellt werden, z. B. als PDF-Datei oder Online-Hilfe. Soweit nicht anders vereinbart, werden Software und Benutzerdokumentation nur in deutscher Sprache geliefert.
16.3 Es handelt sich bei der Software um Standardsoftware. Anpassungen an spezifische Anforderungen des Kunden erfolgen nur in Ausnahmefällen und ausschließlich auf Grundlage einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
16.4 Installations- und Konfigurationsdienstleistungen erbringen wir nur in besonderen Fällen und auf Basis gesonderter Absprachen.
16.5 Die Systemanforderungen für den Betrieb der Software ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung oder Benutzerdokumentation. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, eine geeignete Hardware- und Software-Umgebung bereitzustellen, die den Systemanforderungen entspricht.
16.6 Werden im Zusammenhang mit der Nutzung der Software personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, wird ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Kunden abgeschlossen.
17. Schutz der Software und Urheberrechtsvermerke
17.1 Urheberrechtsvermerke, Seriennummern oder andere Merkmale, die der Identifikation der Software dienen, dürfen nicht entfernt oder verändert werden.
17.2 Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Software sowie eventuell bereitgestellte Zugangsdaten durch geeignete Maßnahmen vor unbefugtem Zugriff geschützt werden. Insbesondere müssen Kopien der Software und Zugangsdaten sicher aufbewahrt werden.
18. Software-Kauf
Für den Fall, dass der Kunde die Software dauerhaft erwirbt, gelten zusätzlich die folgenden Bestimmungen:
18.1 Einräumung von Nutzungsrechten
18.1.1 Nach vollständiger Zahlung des vereinbarten Preises erhält der Kunde ein einfaches, nicht exklusives und zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht an der Software. Dieses Recht ist auf die vereinbarte Anzahl von Nutzern oder Geräten beschränkt. Die Nutzung darf nur im Rahmen der erworbenen Lizenzen erfolgen. Dazu gehören die Installation, das Laden in den Arbeitsspeicher und der bestimmungsgemäße Gebrauch der Software.
18.1.2 Der Kunde darf eine Sicherungskopie erstellen, wenn dies zur Sicherung der künftigen Nutzung erforderlich ist. Diese Kopie ist als „Sicherungskopie“ zu kennzeichnen und mit einem Urheberrechtsvermerk des Herstellers zu versehen. Bei Beschädigung eines Datenträgers oder einer Datei mit Kopierschutz erhält der Kunde auf Anfrage eine Ersatzkopie.
18.1.3 Der Kunde kann die Software einschließlich der Benutzerdokumentation an Dritte weitergeben, wenn er die eigene Nutzung vollständig einstellt, alle Kopien entfernt oder uns übergibt und uns schriftlich bestätigt, dass diese Maßnahmen durchgeführt wurden. Der Kunde muss sicherstellen, dass der Dritte die Nutzungsrechte gemäß dieser Bestimmung einhält.
18.1.4 Der Kunde darf die Software nur dann vervielfältigen oder dekompilieren, wenn dies gesetzlich erlaubt ist. Für das Dekompilieren gilt dies nur, wenn wir die notwendigen Informationen nicht innerhalb einer angemessenen Frist bereitstellen.
18.1.5 Jede weitere Vervielfältigung, Verbreitung, Vermietung, öffentliche Bereitstellung, Unterlizenzierung, Übersetzung, Bearbeitung oder sonstige Veränderung der Software ist untersagt. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden, die Software vorübergehend zu verleihen, sofern dies nicht unmittelbar oder mittelbar Erwerbszwecken dient.
18.1.6 Wird dem Kunden im Rahmen der Gewährleistung oder anderweitig eine neue Version, ein Update oder ein Upgrade der Software bereitgestellt, erlöschen die Nutzungsrechte an der alten Version, sobald die neue Version installiert ist oder, im Falle von Mängeln, diese behoben wurden. Der Kunde erhält an der neuen Version dieselben Rechte wie an der vorherigen.
18.2 Gewährleistung
18.2.1 Allgemeine Regelungen
Die Gewährleistung beim Kauf von Software richtet sich grundsätzlich nach den Bestimmungen in Ziffer 7, soweit hier keine abweichenden Regelungen getroffen werden. Insbesondere gelten die Regelungen zu gesetzlichen Anforderungen (Ziff. 7.1.5), zu Aktualisierungen (Ziff. 7.1.8) sowie zur Anzeige von Mängeln (Ziff. 7.2).
18.2.2 Beschaffenheit und Schutz vor Rechtsverletzungen
Wir garantieren, dass die Software die vereinbarten Eigenschaften aufweist und vom Kunden genutzt werden kann, ohne Rechte Dritter zu verletzen.
18.2.3 Ausschlüsse der Gewährleistung
Die Gewährleistung entfällt, wenn die Software in einer Umgebung eingesetzt wird, die nicht den von uns angegebenen Systemanforderungen entspricht, oder wenn der Kunde Änderungen oder Modifikationen an der Software vorgenommen hat, ohne hierzu gesetzlich berechtigt zu sein oder unsere Zustimmung in Textform eingeholt zu haben.
18.2.4 Einschränkungen bei Updates und Upgrades
Für Updates, Upgrades und neue Versionen beschränkt sich die Gewährleistung auf die Neuerungen im Vergleich zur vorherigen Version. Werden Updates, Upgrades oder neue Versionen ohne rechtliche Verpflichtung unsererseits kostenlos bereitgestellt, gilt die Haftung gemäß Ziffer 21. Der Kunde kann in solchen Fällen auch die vorherige Version nutzen (Downgrade); wir stellen diese auf Anfrage erneut bereit. Ansprüche des Kunden wegen Mängeln der Vorversion sind ausgeschlossen, sofern die bereitgestellte aktuelle Version diese Mängel behebt.
18.2.5 Nachbesserung
Unsere Pflicht zur Nachbesserung erfüllen wir auch durch Bereitstellung von praktikablen Umgehungslösungen, etwa in Form von Updates, die wir auf einer Download-Seite bereitstellen. Wir informieren den Kunden darüber und bieten telefonischen Support für Installationsprobleme an. Sollte eine Nachlieferung erforderlich sein, erhält der Kunde gegebenenfalls eine aktualisierte Version der Software, es sei denn, dies wäre unzumutbar. Bei Rechtsmängeln sorgen wir entweder für eine rechtssichere Nutzungsmöglichkeit oder ändern die Software so ab, dass Rechte Dritter nicht mehr verletzt werden.
18.2.6 Verjährung
Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von zwölf Monaten. Die Frist beginnt bei Datenträgerlieferung mit der Übergabe, bei Downloads mit der Freischaltung der Zugangsdaten. Für Updates, Upgrades und neue Versionen beginnt die Verjährung mit deren Bereitstellung. Ziffer 7.3.3 bleibt unberührt.
18.2.7 Software-Pflegevertrag
Wenn ein Software-Pflegevertrag abgeschlossen wurde, richtet sich der Zeitraum für die Mängelbeseitigung nach der Laufzeit dieses Vertrags.
19. Software-Pflege
Wird vereinbart, dass wir dem Kunden Updates, Upgrades und/oder neue Versionen der Software für einen bestimmten Zeitraum bereitstellen, gelten ergänzend die folgenden Regelungen, sofern kein separater Software-Pflegevertrag vorliegt:
19.1 Umfang der Leistungen, Rechte und Gewährleistung
19.1.1 Wir entwickeln die Software kontinuierlich weiter und stellen dem Kunden während der Laufzeit des Pflegevertrags die jeweils neueste Version zum Download bereit.
19.1.2 Softwarefehler werden innerhalb angemessener Zeit im Rahmen der technischen Möglichkeiten durch Updates, Upgrades oder neue Versionen behoben. Fehler werden definiert als Abweichungen von den in der Leistungsbeschreibung festgelegten Funktionen, die die Nutzung der Software erheblich beeinträchtigen. Die Fehlerbehebung erfolgt nur für die letzten beiden Versionen der Software.
19.1.3 Für Updates, Upgrades und neue Versionen gelten die Bestimmungen aus Ziffer 18.1 und 18.2 entsprechend. Falls dem Kunden erweiterte Nutzungsrechte an der ursprünglichen Software eingeräumt wurden, gelten diese auch für die neuen Versionen, die im Rahmen des Pflegevertrags bereitgestellt werden.
19.2 Vergütung, Laufzeit und Kündigung
19.2.1 Die Höhe und Fälligkeit der Vergütung richten sich nach der individuellen Vereinbarung.
19.2.2 Bei befristeten Verträgen endet der Vertrag automatisch mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, ohne dass eine Kündigung erforderlich ist.
19.2.3 Unbefristete Verträge können von beiden Parteien mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Kalenderquartals gekündigt werden.
19.2.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
19.2.5 Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen, um wirksam zu sein.
20. Software-Miete
Wurde vereinbart, dass der Kunde die Software zeitlich begrenzt nutzen darf, gelten zusätzlich die folgenden Regelungen:
20.1 Rechteeinräumung
20.1.1 Nach Zahlung des vereinbarten Entgelts erhält der Kunde ein einfaches, nicht exklusives, zeitlich begrenztes, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Software entsprechend ihrer Zweckbestimmung zu nutzen. Die Regelungen aus Ziffer 18.1.1 gelten entsprechend.
20.1.2 Die Bestimmungen aus Ziffer 18.1.2 und 18.1.4 finden ebenfalls Anwendung. Es ist dem Kunden untersagt, die Software ganz oder teilweise zu kopieren, zu verbreiten, zu vermieten, zu verleihen, als „Software as a Service“ anzubieten, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, zu unterlizenzieren, zu verändern, zu übersetzen oder anderweitig zu bearbeiten.
20.1.3 Die Regelungen aus Ziffer 18.1.6 gelten entsprechend.
20.2 Leistungsumfang
20.2.1 Wir entwickeln die Software kontinuierlich weiter und stellen dem Kunden während der vereinbarten Laufzeit stets die aktuellste Version zur Verfügung.
20.2.2 Softwarefehler werden im Rahmen der technischen Möglichkeiten in angemessener Zeit behoben. Ein Fehler liegt vor, wenn die Software nicht wie in der Leistungsbeschreibung angegeben funktioniert, fehlerhafte Ergebnisse liefert oder anderweitig nicht ordnungsgemäß arbeitet und dadurch die Nutzung erheblich beeinträchtigt wird.
20.3 Besonderheiten bei Bereitstellung über das Internet
20.3.1 Wird die Software über einen von uns oder in unserem Auftrag betriebenen Server bereitgestellt (Software as a Service, SaaS), gelten ergänzend die folgenden Regelungen.
20.3.2 Für die Nutzung der Software ist eine Internetverbindung erforderlich. Weitere Anforderungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, der Benutzerdokumentation und den Systemvoraussetzungen.
20.3.3 Eine dauerhafte Verfügbarkeit der Software wird nicht garantiert. Wir behalten uns das Recht vor, die Nutzung der Software einzuschränken oder auszusetzen, wenn dies aufgrund von Kapazitätsengpässen, Sicherheits- oder Integritätsproblemen erforderlich ist. Während Wartungsarbeiten (z. B. bei Updates) kann die Software vorübergehend nicht verfügbar sein. Wir bemühen uns, solche Arbeiten in nutzungsarme Zeiten zu legen.
20.3.4 Wir stellen dem Kunden den benötigten Speicherplatz auf einem Server zur Verfügung, um die Software bestimmungsgemäß zu nutzen. Der Kunde darf diesen Speicherplatz nicht an Dritte weitergeben und verpflichtet sich, keine rechtswidrigen oder die Rechte Dritter verletzenden Inhalte darauf abzulegen.
20.3.5 Der Kunde ist für die Eingabe und Pflege seiner Daten verantwortlich. Dabei hat er sicherzustellen, dass die Daten vor der Eingabe auf Viren geprüft werden, indem er geeignete Virenschutzprogramme einsetzt.
20.3.6 Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten regelmäßig zu sichern. Für Datenverluste haften wir nicht, sofern diese durch unterlassene Sicherungsmaßnahmen des Kunden verursacht wurden und verlorene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden könnten. Ziffer 9 bleibt hiervon unberührt.
20.4 Entgelt, Laufzeit und Kündigung
20.4.1 Die Höhe und Fälligkeit der Vergütung ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung.
20.4.2 Bei befristeten Verträgen endet der Vertrag automatisch mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
20.4.3 Unbefristete Verträge können von beiden Parteien mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Kalenderquartals gekündigt werden.
20.4.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
20.4.5 Kündigungen müssen schriftlich erfolgen.
20.4.6 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Kunde verpflichtet, die Nutzung der Software einzustellen, alle installierten Kopien von seinen Geräten zu löschen und gegebenenfalls erstellte Sicherungskopien zu vernichten.
20.5 Gewährleistung (Software-Miete)
20.5.1 Unsere Gewährleistung im Rahmen der Software-Miete richtet sich, sofern nicht durch die Regelungen in dieser Ziffer 20.5 abweichend ergänzt, nach den Bestimmungen der Ziffer 7.
20.5.2 Abweichend von Ziffer 7.1.8 gewährleisten wir während der gesamten Vertragslaufzeit, dass die Software in vertragsgemäßem Zustand bleibt (Aktualisierungen) und dass einer Nutzung der Software im Einklang mit dem Vertrag keine Rechte Dritter entgegenstehen.
20.5.3 Für Mängel, die bereits bei Vertragsbeginn vorhanden sind, haften wir nur dann auf Schadensersatz, wenn ein Verschulden unsererseits vorliegt. Die Regelungen aus Ziffer 9 bleiben hiervon unberührt.
20.5.4 Die Bestimmungen aus Ziffer 18.2.3 finden entsprechend Anwendung.
21. Unentgeltliche Bereitstellung von Software
Stellen wir dem Kunden Software unentgeltlich zur Verfügung, sei es dauerhaft (Schenkung) oder zeitlich begrenzt (Leihe), gelten ergänzend die folgenden Bestimmungen:
21.1 Rechteeinräumung
Für die Nutzung der Software gelten die Regelungen aus Ziffer 18.1 bzw. Ziffer 20.1 entsprechend.
21.2 Gewährleistung und Haftung
21.2.1 Bei Sachmängeln haften wir ausschließlich für direkte Schäden, die durch einen Mangel der Software entstehen und die wir dem Kunden vorsätzlich verschwiegen haben. Ebenso haften wir für Mangelfolgeschäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln unsererseits beruhen. Weitergehende Ansprüche wegen Sachmängeln sind ausgeschlossen, und der Kunde hat keinen Anspruch auf Beseitigung von Fehlern.
21.2.2 Für Rechtsmängel haften wir lediglich für Schäden, die dadurch entstehen, dass wir einen bestehenden Rechtsmangel an der Software arglistig verschwiegen haben. Eine weitergehende Haftung für Rechtsmängel ist ausgeschlossen.
21.2.3 Wir haften ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Weitergehende Haftungsansprüche sind ausgeschlossen, wobei die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz hiervon unberührt bleibt.
22. Lieferung
22.1 Sofern kein abweichender Liefertermin ausdrücklich vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung frühestens 20 Wochen nach Vertragsabschluss.
22.2 Die Lieferung erfolgt FCA (Free Carrier) ab unserem Geschäftssitz gemäß den Incoterms 2020. Die Regelungen in Ziffer 4 bleiben unberührt.
23. Abnahme und Betriebsübergabe
23.1 Sobald die Ware abholbereit ist, informieren wir den Kunden darüber. Falls vereinbart, findet innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung der Abholbereitschaft eine Vorabnahme in unserem Werk (Factory Acceptance Test, FAT) statt.
23.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung der Abholbereitschaft oder spätestens eine Woche nach erfolgreicher Vorabnahme abzuholen oder abholen zu lassen.
23.3 Innerhalb von 45 Tagen nach der Abholung oder einer anderen Art der Lieferung erfolgt eine Endabnahme (Site Acceptance Test, SAT) am Standort des Kunden oder einem anderen vereinbarten Einsatzort der Ware.
23.4 Unwesentliche Mängel berechtigen den Kunden nicht, die Vorabnahme oder die Endabnahme zu verweigern.
23.5 Die Ware gilt ebenfalls als abgenommen, wenn die Endabnahme nicht innerhalb der in Ziffer 23.3 genannten Frist stattfindet, ohne dass wir hierfür verantwortlich sind und ohne dass der Kunde die Abnahme innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines wesentlichen Mangels verweigert.
23.6 Während der Endabnahme wird die Ware in Betrieb genommen. Die Parteien erstellen ein gemeinsames Protokoll über die Endabnahme. Die endgültige Betriebsübergabe erfolgt nur, wenn die Ware sicherheitstechnisch einwandfrei ist. In diesem Fall übergeben wir dem Kunden eine unterzeichnete Konformitätserklärung. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ware ohne die Durchführung der Betriebsübergabe und ohne unsere Konformitätserklärung in Betrieb zu nehmen. Die Bedienung der Ware darf ausschließlich durch geschultes Personal erfolgen.
23.7 Erfolgt die Endabnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht fristgerecht, wird die letzte Teilzahlung mit der Nutzung der Ware durch den Kunden fällig. Spätestens jedoch gilt die Anlage 45 Tage nach Auslieferung als abgenommen.
24. Preis- und Zahlungsbedingungen; Zurückbehaltungsrecht
24.1 Zahlungsmodalitäten
Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden und unter Berücksichtigung von Ziffer 24.2 gelten die folgenden Zahlungsbedingungen:
24.1.1 Der Kunde hat 50 % des vereinbarten Kaufpreises als Anzahlung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der entsprechenden Rechnung zu leisten. Diese Anzahlung wird unmittelbar nach Vertragsabschluss fällig.
24.1.2 Weitere 40 % des Kaufpreises sind innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Abhol- oder Versandbereitschaft durch uns zu zahlen. Ist eine Vorabnahme vereinbart, wird diese Rate 14 Tage nach erfolgreicher Durchführung der Vorabnahme in unserem Werk fällig. Sollte nach der Vorabnahme noch geringfügige Nacharbeiten notwendig sein, hat der Kunde kein Zurückbehaltungsrecht für diesen Teilbetrag, sofern die bestimmungsgemäße Nutzung der Kaufsache durch diese Nacharbeiten nicht beeinträchtigt wird.
24.1.3 Die verbleibenden 10 % des Kaufpreises sind innerhalb von 14 Tagen nach der Endabnahme oder der als erfolgt geltenden Abnahme gemäß Ziffer 23.5 zu begleichen.
24.2 Deckungsprüfung durch Kreditversicherer
Diese Zahlungsbedingungen gelten unter der Voraussetzung einer positiven Prüfung durch unseren Kreditversicherer. Sollte die Prüfung negativ ausfallen, wird der gesamte Kaufpreis als Vorauszahlung unmittelbar nach Vertragsabschluss fällig.